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Beratungsstrukturen für das Budget für Arbeit

Wenn es um die Frage geht, wer wen berät, gelangt man schnell an den Punkt, woher weiß man wer wen in welchen Fragen berät? Bei einem Beratungsnetzwerk geht es gleichzeitig auch um ein Informationsnetzwerk. Niemand kann alles wissen, daher ist es auch im Zusammenhang des Budgets für Arbeit wichtig, an wen man sich mit welchen Fragen wenden kann.

Beratung muss der Zielgruppe und dem Bedarf entsprechen

Die Frage “Wer berät wen” richtet sich insbesondere danach, zu welcher Thematik beraten werden soll. Im Rahmen des Budgets für Arbeit kommen beispielsweise neben den Trägern der Eingliederungshilfe auch jene Stellen infrage, die an dem Prozess über den Antrag zum Budget für Arbeit hinaus beteiligt sind, beispielsweise WfbM. Und wenn es um sehr spezielle Themen wie beispielsweise dem Thema Rente geht, dann sind die dazugehörigen Einrichtungen die optimalen Ansprechstellen. In diesem Beispiel die Rentenversicherung.

Weitere wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind:

  • Welche Zielgruppe wird von wem wann beraten?
  • Wo finde ich meine Ansprechpartner?

Für Arbeitgeber

Durch die Umsetzung des BTHG und der Einführung des §185a SGB IX wurden flächendeckende und trägerunabhängige “Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber” geschaffen. Sie beraten und unterstützen Arbeitgeber bei Fragen im Zusammenhang mit dem inklusiven Arbeitsmarkt. Wo sich in Ihrer Nähe eine Beratungsstelle befindet, können Sie auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. erfahren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie direkt auf die entsprechende Website: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber.

Für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen finden je nach individueller Situation verschiedenen Ansprechpartner, die ihnen auf dem Weg zum allgemeinen Arbeitsmarkt mit Rat und Tat zur Seite stehen. Jemand, der sich beispielsweise in einer WfbM befindet, kann hier direkte Ansprechpartner (z.B. Integrationscoach) nutzen. Es gibt aber auch allgemeine und neutrale Anlaufstellen, wie beispielsweise die “Ergänzend unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)”.

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