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Aktuelle Modellvorhaben und neue Projekte zum Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit und die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen ist ein vielschichtiger Themenkomplex. Abgeschlossene Projekte haben viele und interessante Erkenntnisse für den Inklusionsprozess hervorgebracht. An einigen Stellen haben sich jedoch auch neue Fragen ergeben, die in neuen Projekten aufgegriffen werden. Zum Teil behandeln auch diese Projekte das Thema Budget für Arbeit direkt. Doch die meisten greifen zentrale und allgemeine Aspekte auf, die sich auf den Weg zum und mit dem Budget für Arbeit auswirken. Man könnte auch sagen, ähnlich dem BTHG haben sie Strahlkraft auf das Budget für Arbeit.

Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess

Wie sich anhand der stufenweisen Gesetzesänderungen im Rahmen der Einführung und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gezeigt hat, ist auch der Inklusionsprozess über das Budget für Arbeit kein einmaliger und statischer Vorgang. Es reicht nicht aus nur die Inhalte aus dem §61 SGB IX zu betrachten. Es müssen ebenso neue Entwicklungen berücksichtigt werden. Hierzu zählen neue dem Budget für Arbeit vorgelagerte Leistungen, die einen Einfluss haben können. Beispielsweise wurde nach dem Budget für Arbeit das Budget für Ausbildung eingeführt und dessen praktische Umsetzung gilt es gleichermaßen zu betrachten. Zumal sich teilweise ähnliche Fragestellungen ergeben, wie beim Budget für Arbeit. Warum fällt die Inanspruchnahme beispielsweise so gering aus?

Auch darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass das Budget für Arbeit vorwiegend aus der Perspektive der WfbM betrachtet wird. Projekte mit dem Forschungsschwerpunkt der WfbM sowie angrenzenden Themen, haben infolgedessen einen besonderen Stellenwert bei der Betrachtung des Budgets für Arbeit. Eine Veränderung der Entgeltstruktur in einer WfbM kann in diesem Zusammenhang Auswirkungen auf die Inanspruchnahme nachgelagerter Unterstützungsleistungen haben. Perspektiven, die sich bisher nicht als attraktiv dargestellt haben, können es in einem neuen Kontext unter veränderten Rahmenbedingungen durchaus sein. Begonnene wie neue Vorhaben und Projekte dienen also auf der einen Seite dazu das Wissen über das Budget für Arbeit ganzheitlich auf dem aktuellen Stand zu halten als auch neue Perspektiven zu berücksichtigen.

Neue Forschungsansätze in Verbindung mit dem Budget für Arbeit

Die hier aufgeführten Forschungsprojekte/-vorhaben stehen exemplarisch für zum Zeitpunkt des Projektes BfA-Gelingt noch laufende Projekte, die wesentlich zum Erkenntnisstand des Budgets für Arbeit beigetragen haben. Neben einer thematischen Einordnung des Budgets für Arbeit in den Kontext des BTHG und der Rechtsstrukturen werden auch pragmatische Aspekte zur Umsetzung in der Praxis aufgegriffen, z.B. Netzwerke und Kommunikation.

ZIP NaTAR

Nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben

Mit dem Projekt „Zugänglichkeit-Inklusion-Partizipation – Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“, kurz ZIP NaTAR werden im Zeitraum von September 2021 bis August 2024 spezifische Bereiche des Rehabilitations- und Teilhaberechts sozial- und rechtswissenschaftlich analysiert. Die Erkenntnisse werden u.a. auch mit neuen Methoden wie einem Podcast der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Das Projekt ZIP NaTAR widmet sich einer wichtigen Kernfrage im Rahmen der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt: Wie ist Inklusion auf Dauer und nachhaltig unter Beachtung ökonomischer, gesundheitlicher und (erschwerten) sozialen Bedingungen möglich? Dabei soll es nicht alleine um die Frage der Sicherung der Teilhabe, sondern auch der Weiterentwicklung gehen.

Schwerpunkte bei dieser hausfordernden Aufgabe sind:

  • Analyse sowie Aufbereitung von Rechtsanwendungen und Rechtsprechung im Zusammenhang mit Teilhabeprozessen
  • Betrachtung und Analyse von spezifischen Übergängen, Schule --> Berufsausbildung/Hochschulausbildung und Berufsbildung/-Qualifizierung --> Arbeit. In diesem Zusammenhang geht es beispielsweise auch um die Unterstützungsinstrumente Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung sowie der Ergänzend unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Bei diesen Prozessen spielen die Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung eine besondere Rolle.
  • Digitalisierung in der Arbeitswelt (u.a. Umsetzung europäische Sozialcharta, Beteiligung von Interessensvertretungen etc.)
  • Entwicklung interdisziplinärer Lösungsansätze zur Verringerung von Barrieren und Stärkung von Kompetenzen in der betrieblichen und sozialen Umsetzung verschiedener handelnder Personen.
  • Partizipativer Prozess durch Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei Forschung, Aufklärung und Vermittlung.


Erste Beiträge und andere Informationsformate zu verschiedenen Themen des Projektvorhabens wurden bereits veröffentlicht. Neben Onlinediskussionen zum Thema Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung, Schwerbehindertenvertretung, assistive Technologien u.a. ist auch darauf hinzuweisen, dass Beiträge einer digitalen Fachtagung „Barrierefreiheit in Betrieb und Werkstatt“ frei zugänglich sind. Ein Video zum Budget für Arbeit ist auf dieser Internetseite direkt abrufbar. Sie finden es im Abschnitt zu den neuen Leistungsangeboten.

Durch die Arbeitspakete ...

  • Budget für Arbeit: Partizipative Entwicklung und Umsetzung von Informations- und Vermittlungsformaten und Vernetzung,
  • Empirische Teilstudie zum Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX und
  • Empirische Studie zur Partizipation in der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung ...

liegt die Teilhabe am Arbeitsleben und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Fokus dieses Projektes.

Spannend werden bei den Schwerpunktthemen auch aktuelle Entwicklungen und Diskussionen sein, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung der Arbeitswelt. Bei der Auseinandersetzung mit Instrumenten wie ChatGPT oder allgemein Instrumente unter Nutzung von künstlicher Intelligenz sind Auswirkungen auf die Arbeitswelt und speziell die Teilhabe am Arbeitsleben unausweichlich. Ob entsprechende Möglichkeiten Fluch oder Segen sind dürfte stark von der Perspektive abhängen und welche Instrumente wie in welchem Kontext eingesetzt werden. Gerade vor dem Hintergrund der sozialen Gerechtigkeit und ethisch moralischen Einordnung können Algorithmen und KI Vorurteile verstärken. Erste negative Erfahrungen gibt es beispielsweise im Zusammenhang mit Bewerbungsprozessen und der Auswahl geeigneter Kandidaten, bei der Frauen diskriminiert wurden. Allerdings können technische Assistenzsysteme, Algorithmen und KI auch sehr positive Auswirkungen haben und neue Chancen/Perspektiven offenbaren. Man denke hier beispielsweise nur an den Projektschwerpunkt „Entwicklung interdisziplinärer Lösungsansätze“. Je nach Ausrichtung können sich diese auch auf konkrete unterstützende Leistungen wie dem Budget für Arbeit und dem damit einhergehenden Umsetzungsprozess auswirken.

Der partizipative Prozess durch Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei Forschung, Aufklärung und Vermittlung setzt u.a. bei einem Grundansatz des Reallabors an bei dem Wissenschaft und die Partner aus der Praxis ein gesellschaftliches Problem gemeinsam vor Ort bearbeiten. Dieser Ansatz wird im Projekt BfA-Gelingt zusätzlich durch den Aspekt der Sozialraumorientierung und -analyse gestärkt. Erfahren Sie hierzu mehr im Abschnitt über die Gelingensbedingungen.

Entgeltsystem in WfbM

Angemessene Bezahlung in WfbM 

Die Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt setzt sich mit der Frage auseinander, wie die Situation für die Zielgruppe einer WfbM verbessert werden kann. Dies schließt auch die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit ein.

Werkstätten für behinderten Menschen haben entsprechend der Gesetzeslage (§219 SGB IX) unterschiedliche Aufgaben und Funktionen.

  • rehabilitative Funktion,
  • soziale Funktion,
  • wirtschaftliche Funktion,
  • Inklusionsfunktion.


Diese Aufgaben und Funktionen können, insbesondere auch mit Blick auf den Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, in Konkurrenz zueinander stehen, wodurch sich ein gewisses Spannungsverhältnis ergibt. Ein besonderer Aspekt ist in diesem Zusammenhang die Vergütung der Tätigkeiten in WfbM und der Öffnung zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

Im Projekt wird untersucht, wie die Arbeit der Werkstattbeschäftigten angemessen vergütet und das Entgeltsystem transparenter gestaltet werden kann. Auch sollen für WfbM Beschäftigte alternative Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geprüft werden. Entsprechende Alternativen sollen auch für Abgänger/Absolventen von Förderschulen sowie andere Personenzielgruppen von WfbM geprüft werden.

Die Aufgaben des Projektes können in drei Bereiche gegliedert werden:

  1. Wissenschaftliche Untersuchung des bestehenden Entgelt- und Einkommenssystems: Zunächst sind die bestehenden Strukturen der WfbM mit ihrer Entgeltsystematik und dem im Zusammenspiel mit Erwerbsminderungsrenten und Grundsicherungsleistungen resultierenden Einkommensergebnis für die Beschäftigten statistisch aufzubereiten und zu analysieren. Diese Untersuchung wird eingebettet in die übergreifende fachliche und rechtswissenschaftliche Diskussion der WfbM vor dem Hintergrund der UN-BRK.
  2. Alternativen zum aktuellen Entgelt- und Einkommenssystem: Die zur Diskussion stehenden Vorschläge zu einer Modifikation des Entgelt- und Einkommenssystems sind zunächst zu systematisieren und ggf. zu ergänzen. Alle Vorschläge sind dann im Sinne einer Folgenabschätzung daraufhin zu prüfen, inwieweit durch sie die Ziele einer gerechten und transparenten Entgeltstruktur sowie einer verbesserten Einkommenssituation der Beschäftigten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Betriebe und der Belastung der öffentlichen Haushalte besser erreicht werden können als derzeit. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Entgeltspielräume sind dabei mit zu berücksichtigen.
  3. Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Eine Diskussion zur Weiterentwicklung der WfbM darf sich nicht auf die Perspektive interner Veränderungen beschränken, sondern muss im Sinne der Intentionen der UN-BRK und des BTHG die Schnittstelle zum allgemeinen Arbeitsmarkt mit in den Blick nehmen und Möglichkeiten aufzeigen, wie Übergänge aus den WfbM dorthin optimiert werden können bzw. Schulabgänger:innen der Übergang dorthin erleichtert werden kann.


Der Abschlussbericht des Projektes ist veröffentlicht und kann eingesehen werden.

Machbarkeitsstudie (Wirkungsprognose nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG)

Die Machbarkeitsstudie kurz gefasst

Die Machbarkeitsstudie ist der Wirkungsprognose nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG vorangestellt und soll klären, welche konkreten Fragen die Hauptuntersuchung beantworten soll und mit welchen Indikatoren der Erfolg einzelner Regelungen des Gesetzes gemessen werden kann. Die Wirkungsprognose selbst soll prüfen, inwieweit die Ziele des BTHG erfüllt werden. Wie werden einzelne Regelungen in der Praxis umgesetzt und welche Auswirkungen auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind zu erwarten. Soweit möglich sollen auch bundeslandspezifische Übereinstimmungen und Unterschiede identifiziert werden.

Die Studie wurde von infas in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) durchgeführt.


Die Machbarkeitsstudie und das Budget für Arbeit

Die Machbarkeitsstudie greift das Budget für Arbeit als konkrete Leistung im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Kontexten auf. Übergeordnet ist das Leitziel des SGB IX (§ 1 SGB IX): Soziale Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen verwirklichen. An diesem Ziel muss sich auch die Leistung des Budgets für Arbeit messen lassen.

In diesem Zusammenhang werden im Evaluationsdesign folgende Leitfragen formuliert. Die Antworten hierauf gibt die Wirkungsprognose.

Welche Wirkung haben die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Teilhabe und die berufliche Entwicklung der Leistungsberechtigten?

Für die Budgetnehmenden wird im Vergleich zu einer WfbM die bessere Vergütung, selbstständigeres Arbeiten und eine größere Verantwortung vorteilhaft gesehen. Auch wird eine größere Autonomie und ein höheres Selbstwertgefühl betont. Die Tätigkeiten selbst werden als abwechslungsreicher, interessanter und anspruchsvoller wahrgenommen. Die strukturierte Arbeitsweise wird ebenfalls positiv gesehen. Allerdings seien auf dem freien Markt auch die Arbeitszeiten länger und die Pausen kürzer sowie die Arbeitsleistung höher.

Wird mit dem Budget für Arbeit eine nachhaltige Beschäftigung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis erzielt?

Ja, weil ohne diese Fördermöglichkeiten Arbeitgeber weniger Menschen mit Behinderungen einstellen würden und ein Großteil derer die das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen ohne dieses Angebot in einer WfbM arbeiten würden. Mit dem Budget für Arbeit selbst und mit der Unterstützung im Betrieb sind 90% der Budgetnehmenden zufrieden. Und auch ca. 90% der befragten Arbeitgeber planen auch in Zukunft Beschäftigungsverhältnisse mit dem Budget für Arbeit anzubieten.

Verbessert sich die Zufriedenheit mit der Arbeit und den Lebensumständen von Leistungsberechtigten, wenn sie über das Budget für Arbeit gefördert werden oder bei einem alternativen Anbieter arbeiten?

Ja. Die Tätigkeiten werden als anspruchsvoller und abwechslungsreicher als in einer WfbM gesehen. Und durch die höhere Verantwortung steigt das Selbstwertgefühl. Vereinzelt wird auch mehr Ruhe am Arbeitsplatz und weniger „Schikanen“ als in einer WfbM wahrgenommen. Allerdings gibt es auch vereinzelt Unzufriedenheit mit der Unterstützung und dem Umgang im Betrieb der Budgetnehmenden, insbesondere wenn Vorgesetzte abwesend sind.

Ergänzt werden diese Kernfragen um weitere Detailfragen, die für eine differenziertere Abklärung sorgen sollen:

Wie unterstützen die Leistungsträger konkret die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit?

Die Mehrzahl der befragten Träger sieht das Budget für Arbeit grundsätzlich als ein geeignetes Instrument zur Stärkung der Teilhabe am Arbeitsleben an. Durch enge Zusammenarbeit mit Leistungsanbietern (z.B. WfbM) werden Einrichtungen und Betriebe begleitet und beraten. Integrationsfachdienste und Integrationsberater*innen wirken zusammen. Durch Praktika und/oder ausgelagerte Arbeitsplätze werden potentielle Budgetnehmende vorbereitet. In wenigen Fällen wird sogar bereits in der Schulzeit eine umfassende Potentialanalyse, Berufsfelderkundungen und betriebliche Praktika angeboten. Eine Zielvereinbarung oder Prämienzahlungen für erfolgreiche Vermittlungen wirken sich ebenfalls positiv aus. Die Bemühungen der Träger sind in den Bundesländern nicht einheitlich, weshalb Umfang und Form der Unterstützung variieren. Hinzu kommt, dass in wenigen Bundesländern wie Baden-Württemberg auch die Arbeitslosenversicherung berücksichtigt wird.

Wie wird das Instrument „Budget für Arbeit“ (§ 61 SGB IX) von den Betroffenen angenommen?

Überwiegend positiv. Ca. 90% sind mit dem Budget für Arbeit zufrieden.

Wie ist die Akzeptanz und welche Gründe haben Befürworter und Gegner?

Die Akzeptanz und damit die Unterstützung des Budgets für Arbeit ist in der Summe gut. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen der Einschätzung von Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsnehmer und Betrieben. Dabei werden teilweise ähnliche Punkte im Bereich der kritischen Äußerungen wie bei den positiven Äußerungen angeführt. Befürworter betonen den inklusiven Grundgedanken, der in der Praxis gelebt wird. Durch das Budget für Arbeit sei es zudem einigen Unternehmen erst möglich Menschen mit Behinderung einzustellen. Für die Budgetnehmenden ist auch die betriebliche Struktur vorteilhaft (höhere Selbstständigkeit, höheres Selbstwertgefühl, Abwechslungsreichtum etc.).

Kritiker bemängeln, dass Werkstätten nicht daran interessiert seien, dass Werkstattbeschäftigte in andere Leistungsformen wechseln und sie so Mitarbeiterinnen verlieren. Hinzukommt, dass manche Werkstattbeschäftigten ihr geschütztes Umfeld nicht verlassen wollen. Manche befragten Personen weisen auch auf Informationsdefizite hin. Für Arbeitgeber sei die größte Herausforderung die verringerte Leistungsfähigkeit, die sich in geringer Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit sowie Lern-, Merk- und Problemlösefähigkeit zeigt. Teilweise sei kein selbstständiges Arbeiten möglich. Hinzu kämen dann noch Kommunikationsdefizite und mangelnde Akzeptanz der Hierarchien im Betrieb. Die Bemängelung der fehlenden Arbeitslosenversicherung trifft nicht auf alle Bundesländer zu, ebenso wenig wie eine enge Betreuung. Und auch der Aspekt der geringeren Leistungsfähigkeit greift nur bedingt, weil hierfür ja der Lohnkostenzuschuss gedacht ist. Und durch Best Practice Beispiele wird auch deutlich, dass mit einer angemessenen Anleitung und Begleitung viel gewonnen ist.

Verbesserungsbedarf wird in transparenteren und schnelleren Genehmigungsprozessen gesehen. Insbesondere gewinnorientierte Arbeitgeber weisen auch auf höhere Lohnkostenzuschüsse hin, welche am besten regelmäßig analog zur Tarifsteigerung angepasst werden sollten. Eine durchgehende Begleitung/Coaching wäre ebenfalls wünschenswert.

Bildet der Wegfall des Rentenprivilegs für die Anspruchsberechtigen ein Hindernis, das Budget für Arbeit zu beantragen?

Menschen mit Behinderungen, die ihren Rentenanspruch in einer WfbM fast vollständig erreicht haben oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen, würde eher nicht das Budget für Arbeit nutzen. Dies erklärt auch, warum vermutlich mehr Personen unter 40 Jahren das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen als ältere. Zumal teilweise eine Schlechterstellung von Budgetnehmenden im Vergleich zu Werkstattbeschäftigten gesehen wird. Ob und in welcher Weise das tatsächlich so ist, muss individuelle geklärt werden. Angewandtes Halbwissen kann hier mehr schaden als nützen. Beispielsweise können Budgetnehmende, die zum Zeitpunkt des Wechsels ins Budget für Arbeit bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, diese weiter beziehen. Entscheiden ist folglich in welchem Lebensabschnitt eine Person sich befindet und wie sehr sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein möchte.

Wechseln Leistungsbezieher des Budgets für Arbeit mittelfristig in eine nicht geförderte Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt? Welche Wirkung hat dabei die Beschäftigung mit einem Budget für Arbeit?

Wenn eine Person aus dem Budget für Arbeit in eine nicht mehr gefördertes Maßnahme wechselt, hat sie den Vorteil, dass Kolleg*innen und der Mensch mit Behinderungen selbst bereits auf die individuelle Situation sensibilisiert sind und mögliche Hilfemittel ggf. Bereits im Unternehmen existieren. Durch die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen konnte die Personen voneinander lernen. Hierdurch konnte eine Verbesserung des Betriebsklimas erzielt, ein Abbau von Hemmschwellen und Berührungsängsten abgebaut werden sowie gelebte Inklusion und Diversität hervorgehoben werden. Allerdings ist bei dem Wechsel anzumerken, dass manchen Unternehmen eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nur möglich ist, weil sie gefördert wird (z.B. durch das BfA). Hinzu kommt, dass eine große Herausforderung bei den Budgetnehmenden besteht: mangelnde Sozialkompetenz, eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeiten, Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit sowie Lern-, Merk- und Problemlösefähigkeit.

Führt die Öffnungsklausel nach §61 Abs. 2 S.4 SGB IX zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Leistung?

Die Nutzung des Budgets für Arbeit hat sich nach Aussagen vieler Befragter (2021) auf einem konstanten Niveau eingependelt. In einer früheren Befragung (2018) haben knapp die Hälft noch eine einen leichten Anstieg wahrgenommen

Die Beantwortung dieser Fragen kann mit Blick auf die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen aufzeigen, wo es neben den bisherigen Erkenntnissen noch Hemmnisse gibt und welche Gelingensfaktoren ggf. noch nicht näher betrachtet wurden.

Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in Verbindung mit dem Budget für Arbeit

Die Fragestellungen aus der Machbarkeitsstudie werden im weiteren Verlauf durch die Ergebnisse der Wirkungsprognose beantwortet. In diesem Rahmen wird beispielsweise das Budget für Arbeit von den Befragten Akteuren insgesamt positiv bewertet. Es wird überwiegend als geeignet und wirksam zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben bewertet. Das Budget für Arbeit ist folglich eine geeignete Erweiterung des bisherigen Leistungsangebots, zumal es von Trägern, die damit bereits langjährige Erfahrungen haben, als nachhaltig bewertet wird. Negativ wird allerdings die fehlende Verbindung mit der Arbeitslosenversicherung gesehen. In diesem Zusammenhang schließt sich auch eine weitere Kritik an, dass das Budget für Arbeit nur für bestimmte Personengruppen infrage kommen würde und vielmehr Leistungen der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden sollten.

Entgegen den Erwartungen wurde das Budget für Arbeit aber deutlich seltener in Anspruch genommen, wodurch die erwarteten Kosten entsprechend unterschritten wurden.

Die nachfolgend zusammenfassenden Darstellungen zu Branchen, positiven wie negativen Effekten können sich regional unterschiedlich darstellen. Beispielsweise kann in Baden-Württemberg eine Anbindung an die Arbeitslosenversicherung erfolgen.

Typische Branchen in denen das Budget für Arbeit zum Einsatz kommt:

  • Gastgewerbe,
  • Handel,
  • Lager- und Logistik,
  • Verarbeitendes Gewerbe,
  • Landwirtschaft und
  • Öffentliche Verwaltung.


Gewinnbringende Effekte zum Budget für Arbeit:

  • Stärkung der beruflichen Teilhabe für die Budgetnehmenden,
  • Erleichterung der Inklusion in Betrieben durch Lohnkostenzuschuss,
  • Erleichterung der Inklusion in Betrieben durch Begleitung der Budgetnehmenden,
  • Gesamtgesellschaftlich werden das Normalisierungsprinzip und das gemeinsame Handeln gestärkt,
  • Ohne Unterstützungsleistungen wie dem Budget für Arbeit ist es manchen Arbeitgebern nicht möglich entsprechende Arbeitsplätze zu ermöglichen.


Hemmende Effekte zum Budget für Arbeit:

  • Bereitschaft der WfbM Beschäftigte in andere Leistungsangebote wechseln zu lassen,
  • Bereitschaft und Motivation potentieller Budgetnehmer*innen das geschützte Umfeld (WfbM) zu verlassen und sich anderen ggf. höheren Leistungsanforderungen zu stellen,
  • Bereitschaft von Arbeitgebern Budgetnehmende zu beschäftigen,
  • Fehlende Anbindung an die Arbeitslosenversicherung.


Bisherige Beobachtungen haben zudem ergeben, dass mehr Männer als Frauen das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen. Als Erklärung werden verschiedene Gründe angeführt, wie beispielsweise „männerdominierte“ Arbeitsbereiche oder das Gefühl von Sicherheit in der WfbM. Der Aspekt der Sicherheit spiele zudem eine Rolle, wenn es um das Alter der Budgetnehmenden gehe. Das Budget für Arbeit würde vorwiegend von Personen unter 40 Jahren genutzt. Als Erklärung werden Unsicherheiten in Bezug auf Rentenansprüche angeführt, insbesondere Erwerbsminderungsrente. Vor dem Hintergrund, dass das Wissen zum Budget für Arbeit noch nicht in allen Bereichen (Arbeitgeber, Sachbearbeitern, etc.) und mit allen Details bekannt sei, bleibt die Frage, wie sich die Situation darstellt, wenn dieser Sachverhalt optimiert sei? Entsprechend ist nachvollziehbar, dass das Vorhaben der Wirkungsprognose bis 2024 verlängert wurde, um weitere Erkenntnisse vor dem Hintergrund stattfindender Sensibilisierung und Optimierung der Rahmenbedingungen für das Budget für Arbeit zu erhalten.

Finanzbericht

Das Bundesteilhabegesetz und die finanzielle Situation

Die „Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Absatz 4 BTHG (Finanzuntersuchung)“ ist ein vom BMAS beauftragtes Forschungsvorhaben und zielt auf die Frage ab, was kostet die Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund der reformierten Gesetzeslage. In diesem Rahmen wird auch die Einführung des Budgets für Arbeit und seine finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe betrachtet.

Untersuchungsgegenstand:

  • Verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung
  • Neue Leistungsangebote (Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter)
  • Neue Leistungskataloge (soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung)
  • Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt
  • Einführung eines trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahrens
  • Einführung von Frauenbeauftragten in den WfbM

 

Die Finanzielle Situation und das Budget für Arbeit

Hinsichtlich neu eingeführter Leistungen wie dem Budget für Arbeit stellen sich bei der Finanzuntersuchung verschiedensten Fragen. Während es bei der Wirkprognose mehr um den prozessualen Aspekt der betroffenen Personen geht sowie dem damit verbundenen Netzwerk, geht es bei der Finanzuntersuchung um die mit diesem Prozess verbunden Kosten. Wobei bestimmte Kosten schwer abzuschätzen sind und durch einen Vorher/Nachher-Vergleich geprüft werden müssen. Eine Kernfrage ist beispielsweise, ob durch neue Leistungsangebote wie dem Budget für Arbeit weniger Personen die Leistungen einer WfbM in Anspruch nehmen, weil sie über die neuen Leistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterkommen? Hieran schließt sich dann an, ob die Kosten im Rahmen einer WfbM im Vergleich zur Nutzung des Budgets für Arbeit höher oder niedriger ausfallen. Allerdings spielt in diesem Zusammenhang die Höhe des Einkommens eine wichtige Rolle.

Das Projekt ist bis Ende 2024 verlängert. Bundeslandspezifische Regelungen zur Umsetzung des BTHG gelten bis 2022 und darüber hinaus. Durch Anpassung der Projektlaufzeit können finanzielle Auswirkungen betrachtet werden.

Erfahrungen mit dem Budget für Ausbildung

Die Wichtigkeit des Budgets für Ausbildung

Das Budget für Ausbildung wurde mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zum 1.1.2020 eingeführt. Ziel ist die Erlangung eines anerkannten Berufsabschlusses für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Auf diese Weise soll eine Lücke zwischen Schulabschluss und dem Budget für Arbeit geschlossen werden.

Das Budget für Ausbildung bietet für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Voraussetzung für die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt, weil sie die Lücke nach dem Schulabschluss schließt und die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden verbessert. Die Anzahl der Übergänge auf den Arbeitsmarkt kann durch Leistungen wie dem Budget für Ausbildung und in Kombination mit dem Budget für Arbeit erhöht werden.

Das Budget für Ausbildung hat neben seiner strukturellen Wichtigkeit aber auch klaren Nutzen für die Budgetnehmenden selbst als auch für den Ausbildungsbetrieb. Wobei der Unterstützungsrahmen weiter gefasst ist als beim Budget für Arbeit. Dies hängt u.a. an der anderen Zuständigkeit. Während beim Budget für Arbeit die Eingliederungshilfe zuständig ist, so ist dies beim Budget für Ausbildung im Normalfall die Bundesagentur für Arbeit.

Gewinnbringende Effekte des Budgets für Ausbildung

  • Stärkung der beruflichen Bildung für die Budgetnehmenden und damit die Chancen auf eine weitere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche durch den Leistungsträger (Bundesagentur für Arbeit)
  • Erleichterung der Inklusion in Betrieben durch Erstattung der Ausbildungsvergütung
  • Erleichterung der Inklusion in Betrieben durch Begleitung am Arbeitsplatz sowie der Berufsschule
  • Unterstützung der Mobilität durch Erstattung von Fahrtkosten
  • Gesamtgesellschaftlich werden das Normalisierungsprinzip und das gemeinsame Handeln gestärkt
  • Rückkehrrecht in die WfbM


Vor dem Hintergrund, dass mit dem Budget für Ausbildung die fachliche Bildung erlangt werden kann, die im weiteren Verlauf beim Budget für Arbeit notwendig ist, um eine Anstellung in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, kann das Budget für Ausbildung ein Gelingensfaktor für das Budget für Arbeit und im weiteren Verlauf die Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angesehen werden.

Dieser Sachverhalt ist auch deshalb so wichtig, weil das Exklusionsrisiko eng an Schulabschlüsse sowie den besuchten Schultyp hängen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu einem überwiegenden Teil Förderschulen besuchen, deren Absolventen zu einem überwiegenden Anteil keinen Hauptschulabschluss erlangen.

Die beiden Unterstützungsleistungen Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung haben aber noch mehr gemeinsam als das Ziel der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In der Diskussion können ähnliche Fehlinterpretationen beobachtet werden. Beispielsweise ist rechtlich keine volle Erwerbsminderung zur Inanspruchnahme erforderlich. Sie liegt schlicht in vielen Fällen vor, was aber nicht bedeutet, dass sie rechtlich vorausgesetzt wird.

Weitere Antworten und Erkenntnisse zu beteiligten Akteuren, leistungsberechtigtem Personenkreis, Zugangsbedingungen, vorzeitige Beendigungen, praktische Erfahrungen sowie hemmende und fördernde Faktoren zum Budget für Ausbildung sollen durch das Projekt ZIP-NaTAR zusammengetragen werden. Es ist in diesem Zusammenhang aber davon auszugehen, dass ein ganzheitlicher Ansatz sowie mögliche Instrumente wie der Sozialraumanalyse und dem Ansatz des Reallabors auch beim Budget für Ausbildung nützliche Herangehensweisen sein können. Lesen Sie hierzu mehr im Abschnitt zu den Gelingensbedingungen im Rahmend es Budgets für Arbeit.

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