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Das Budget für Arbeit und die länderspezifischen Regelungen

Beim Budget für Arbeit sind neben den bundeseinheitlichen Regelungen aus dem SGB IX zusätzlich die Umsetzungsrichtlinien in den einzelnen Bundesländern zu beachten. Insbesondere Bundesländer mit Vorläuferprojekten/-angeboten zum Budget für Arbeit gehen die Sache teilweise anders an als Bundesländer ohne diese Vorerfahrung.

Das Budget für Arbeit in den verschiedenen Modellregionen

Vor dem Hintergrund des Reallaboransatzes und dem Sachverhalt, dass gewonnene Erkenntnisse auf andere Bereiche übertragbar sein sollen, werden an dieser Stelle nicht sämtliche länderspezifischen Regelungen im Detail aufgegriffen, sondern auf die jeweiligen Seiten der entsprechenden Stellen verwiesen. Eine detailliertere Darstellung der länderspezifischen Regelungen fokussiert sich auf die im Projekt BfA Gelingt verortete Modellregionen und deren Kooperationspartner.

Überblick länderspezifischen Regelungen zum Budget für Arbeit

Für das Budget für Arbeit sind die Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Diese sind in den Bundesländern unterschiedlich organisiert.
Die konkreten Informationen erhalten Sie über den Link, der Sie auf die offizielle Seite des jeweiligen Bundeslandes führt. Bitte beachten Sie, dass die verschiedenen Seiten nicht durch das Projekt BfA Gelingt aktualisiert werden, sondern durch die verschiedenen Landesstellen.

Auffällig in der Durchsicht der verschiedenen Länderseiten ist die unterschiedliche Qualität, mit der das Budget für Arbeit beworben wird. Hinzu kommt, dass es in manchen Bundesländern auch spezifische Sonderförderprogramme zum Budget für Arbeit gibt. Dessen Leistungsumfang kann vom „klassischen“ Budget für Arbeit abweichen. Gleichwohl zeigt dieser Umstand, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen und dem Interesse für das Budget für Arbeit von Best-Practice-Beispielen lernen können, sondern auch zuständige Behörden. In diesem Zusammenhang erhalten die Gelingensbedingungen Netzwerk und Kommunikation einen besonderen Stellenwert, weil sie nicht nur im konkreten Einzelfall vom Budget für Arbeit eine Rolle spielen, sondern insbesondere auch in der Optimierung der länderspezifischen Regelung und dessen Kommunikationskultur als Ausgangslage für das Budget für Arbeit.

Eine ausführliche Übersicht der länderspezifischen Umsetzung des BTHG in dessen Folge auch das Budget für Arbeit als neue Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Rolle spielt, können Sie auf der Website des Projektes „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ nachlesen.

Die Ausgangslage in den verschiedenen Modellregionen

Ausgangslage Reallabor Bad Wildbad (Baden-Württemberg)

Grafik Karte der Bundesländer Baden-Württemberg hervorgehoben

Die Teilnehmenden im Berufsförderungswerk (BFW) Bad Wildbad gehören zunächst nicht genuin zum rechtskräftigen Personenkreis, der durch das Angebot des Budgets für Arbeit angesprochen werden soll.
Als wesentlichen Beitrag des BFW Bad Wildbad in der Gestaltung eines Reallabors in der Region Bad Wildbad wird die Nutzung der Kompetenzen im Bereich des Assessments gesehen, die über einen langen Zeitraum durch die Weiterentwicklung entsprechender Angebote geschaffen wurden. Diese Expertise wird im Modellvorhaben für die Zielgruppe der Menschen mit kognitiven Einschränkungen weiterentwickelt und nutzbar gemacht. Mit Blick auf die neu geschaffene Fördermöglichkeit durch das Budget für Ausbildung kann insbesondere auf Erfahrungen in der Eröffnung von beruflichen Perspektiven für Menschen mit behinderungsbedingten Einschränkungen zurückgegriffen werden, die einer anerkannten Ausbildung nicht gewachsen sind.
Durch den Aufbau eines neu konzipierten Berufsparcours kann sowohl die konkrete Anschaulichkeit als auch die tatsächliche Erprobung in einem durch Ausstattung und Aufgabenstellung realistisch gestalteten Tätigkeitsausschnitt gewährleistet werden. Damit werden der Zielgruppe des Modellvorhabens bisher nicht vorhandene Möglichkeiten eröffnet. Die hier gemachten Erfahrungen und stattfindenden Prozesse der Tätigkeitspräferierung können ergänzend in Praktika abgesichert werden. So kann ein stufenweises Herantasten an die zukünftige Tätigkeit bzw. die Ausbildung im Rahmen des Budgets für Ausbildung erfolgen.

Ausgangslage Reallabor Rummelsberg (Bayern)

Grafik Karte der Bundesländer Bayern hervorgehoben

Die Ausgangslage im Reallabor in Bayern mit dem Berufsbildungswerk (BBW) der Rummelsberger Diakonie gestaltet sich anders als bei einer klassischen WfbM. Die Teilnehmenden an der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) gehören zunächst nicht genuin zum rechtskräftigen Personenkreis, der durch das Angebot des Budgets für Arbeit angesprochen werden soll.
Die Rolle des BBW im Reallabor Rummelsberg hat sich vor diesem Hintergrund vor allem der nachhaltigen Beratung zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewidmet, um gezielt denjenigen jungen Menschen, die im Rahmen der BvB keine Ausbildungsempfehlung erhalten, auch mittel- und langfristige Perspektiven für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit verschiedenen Zwischenstationen (z.B. Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich, Budget für Arbeit) bei vorliegender Berechtigung aufzuzeigen. Hierbei werden gezielt die Qualifikationsmöglichkeiten in der Werkstatt thematisiert und wie diese auf den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten können.
Durch das Projekt ist das BBW darüber hinaus in der Lage, Beratungsangebote in verschiedenen Teilhabebereichen anzubieten, sowohl potenzielle Budgetnehmer*innen als auch Institutionen zu beraten und bei der Antragsstellung zu unterstützen.
In diesem Sinn nutzt das BBW Rummelsberg seine gute Vernetzung in der Region und insbesondere mit den WfbM der RDB gGmbH Wichernhaus Altdorf und der
RDB gGmbH Auhof (ebenfalls Teil der Rummelsberger Diakonie) zur Entwicklung eines Beratungsnetzwerks über das BfA mit dem Ziel, das BfA in den Fokus der Integrationsbemühungen der WfbM zu rücken und den hierzu notwendigen Prozess anzustoßen und zu begleiten.
Wie sich dieser Beratungsanasatz auf die Gelingensbedingungen zum Budget für Arbeit auswirkt, erfahren Sie in den Ausführungen zum Reallabor Rummelberg.

Ausgangslage Reallabor Bigge (Nordrhein-Westfalen)

Grafik Karte der Bundesländer Nordrhein-Westfalen hervorgehoben

Die WfbM des Josefsheim in Bigge in Nordrhein-Westfalen kann auf eine langjährige Erfahrung mit dem Budget für Arbeit zurückgreifen. Bereits vor der Gesetzesreform des SGB IX hat der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe (LWL) den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen unterstützt.
Mit dem LWL Budget für Arbeit sollen nicht nur Personen aus einer WfbM angesprochen werden, sondern wie es das Gesetz vorsieht auch jene, die die Aufnahmevoraussetzungen für eine WfbM erfüllen und sich für eine Alternative auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt interessieren. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit dem LWL-Budget für Arbeit auch das Budget für Ausbildung thematisiert, so dass die berufliche Qualifizierung als Basis für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt direkt mitgedacht wird. Auf diese Weise ergibt sich eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Struktur. Darüber hinaus kann die WfbM des Josefsheim Bigge auf wichtige Informationsquellen für das Budget für Arbeit zurückgreifen. Das LWL-Integrationsamt hält auf ihrer Homepage neben konkreten Ansprechpartnern auch Infomaterial in einfacher und normaler Sprache zum LWL-Budget für Arbeit bereit. Hierzu zählen neben Flyern auch Hinweise zu landesspezifischen Richtlinien sowie Antragsformulare.
Die WfbM des Josefsheim in Bigge kann auf dieser Grundlage das Budget für Arbeit frühzeitig in interne Prozesse einbinden und interessierte Menschen mit Behinderungen auf dem Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten und unterstützen.
Wie dieser Prozess im Reallabor in Bigge funktioniert und welche verschiedenen Möglichkeiten genutzt werden erfahren Sie auf dieser Homepage im Bereich der Vorgehensweise im Reallabor Bigge.

Ausgangslage Reallabor Neuwied (Rheinland-Pfalz)

Grafik der Bundesländer Rheinland-Pfalz hervorgehoben

Die WfbM des Heinrich-Hauses in Neuwied kann in Rheinland-Pfalz auf eine Erfahrung des Landes zurückgreifen, die viele Jahre vor Beginn der Gesetzesreform und der Verankerung im SGB IX in 2018 begonnen hat. Bereits 2006 wurde ein Instrument mit dem gleichnamigen Titel „Budget für Arbeit“ initiiert, dass den Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig unterstützen soll.
Bei der Initiierung des Budgets für Arbeit kommt den WfbM eine wichtige Vermittlungsrolle zu. In dem vom Land Rheinland-Pfalz herausgebrachten Flyer zum Budget für Arbeit wird explizit auf die in den Werkstätten vorhandenen Ansprechpartner:innen hingewiesen. Sie sind für die Vermittlung von Beschäftigten der Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zuständig. Gleichzeitig dienen diese Ansprechpartner:innen auch als Kontaktstellen für Arbeitgeber:innen.
Neben der allgemeinen Aufklärung zum Budget für Arbeit wird in Rheinland-Pfalz durch die kommunikative Einbindung der Werkstätten im Land bereits auf ein Netzwerk zwischen Eingliederungshilfe und WfbM hingewiesen.
Wie sich diese Netzwerkarbeit in der Praxis darstellt und konkret im Reallabor Neuwied umgesetzt wird, erfahren Sie im Abschnitt zur Vorgehensweise in Neuwied.

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