Bestandsaufnahme zur Nutzung des Budgets für Arbeit
Bei der Nutzung des BfA für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wurde bei den betrachteten Quellen explizit darauf geachtet, auf welchen Zeitpunkt sie sich beziehen. Hintergrund ist die formelle Einführung und rechtliche Verankerung des Budgets für Arbeit zum 1.1.2018. Auf diese Weise konnten betrachtete Projekte und Modellvorhaben danach unterschieden werden, ob sie die eindeutigen Kriterien aus § 61 SGB IX bereits berücksichtigt haben oder nicht. Eine Vergleichbarkeit der Vorhaben und ihren Gelingensbedingungen ist nur gegeben, wenn sie auch die gleiche Grundlage haben. Vorhaben vor 1.1.2018 konnten folglich zwar auch den Titel „Budget für Arbeit“ führen, sind aber inhaltlich nicht unbedingt 1:1 mit dem Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX vergleichbar. Gleichwohl haben diese Maßnahmen aus verschiedenen Bundesländern vor 2018 einen wichtigen Beitrag für eine rechtliche Verankerung und praktische Ausgestaltung für den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen beigetragen. Sie dienten als Vorbilder für eine einheitliche rechtliche Verankerung.
Im Rahmen des Modellvorhabens BfA-Gelingt wurden sämtliche laufenden und abgeschlossenen Modellvorhaben zum BfA sowie Vorläuferprojekte und alternative Angebote in allen Bundesländern betrachtet. Darüber hinaus erfolgte eine allgemeine Literaturrecherche zum BfA, aber auch zur Inklusion von Menschen mit Behinderung im Allgemeinen, aus der sich fördernde und hemmende Faktoren für die Nutzung des BfA ableiten lassen.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der inhaltlichen Auswertung der Fachbeiträge im Rahmen des Partizipativen Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts 2021. Laufend werden darüber hinaus die Beiträge des BTHG-Kompass - Umsetzungsbegleitung des Bundesteilhabegesetz sowie der dort aufgeführten Veranstaltungen im thematischen Kontext mit dem Modellvorhaben BfA-Gelingt ausgewertet.
Ergänzt wurden diese Ergebnisse durch Interviews mit unterschiedlichen Personenkreisen, die mit dem BfA zu tun haben. Zu dieser Gruppe gehörten Betroffene, die ein BfA bereits in Anspruch genommen haben, solchen die sich dafür interessieren, Betreuer sowie Expertinnen aus unterschiedlichen Einrichtungen (Interessenvertretungen, WfbM, Sonstige Leistungsanbieter, BA, DRV, Träger der Eingliederungshilfe, IFD) und Arbeitgeber. Ihre unterschiedlichen Beiträge und Sichtweisen tragen zu einem umfassenden und realistischen Gesamtbild für die Teilhabe am Arbeitsleben bei.
Welche Erfahrungen zum Budget für Arbeit gibt es?
Der Erkenntnisprozess zum Budget für Arbeit für den Übergang auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen ist sehr umfangreich, jedoch noch nicht abgeschlossen, weshalb an dieser Stelle eine Unterscheidung getroffen wird zwischen abgeschlossenen Vorhaben und solchen, die zum Zeitpunkt des Projektes BfA Gelingt noch laufen. Daran schließt sich eine zusammenfassende Betrachtung an, wie sich aus den vorliegenden Erfahrungen Gelingensbedingungen ableiten lassen.
Im Sinne der Vergleichbarkeit werden in diesem Kontext nur Vorhaben aufgeführt, die nach dem 1.1.2018 begonnen haben, weil sie sich direkt auf die Gesetzesanpassungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes beziehen lassen. Der gesetzliche Anspruch ist von der Ausgangslage her in allen Bundesländern gleich. Die praktische Umsetzung hingegen nicht.