Das Budget für Ausbildung ist ebenso wie das Budget für Arbeit eine Unterstützung für den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt. Es kann dem BfA sogar vorausgehen. Ziel ist die Erlangung eines anerkannten Qualifizierungsabschlusses, um die Chancen für den Weg und Verbleib auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Gleichzeitig bietet das Budget für Ausbildung eine Alternative zum Berufsbildungsbereich einer WfbM und stärkt auf diese Weise das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit.
Das Budget für Ausbildung kann von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, wenn sie Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich haben. Ebenfalls wird ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber in einem anerkannten Ausbildungsberuf benötigt. Ein Ausbildungsgang nach §66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder §42r der Handwerksordnung (HwO)sind auch möglich.
Das Budget für Ausbildung im Überblick
- "Erstattung der angemessenen Ausbildungsvergütung einschließlich des Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Beitrags zur Unfallversicherung […],
- die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie
- die erforderlichen Fahrkosten.“ (§61a Abs. 2 SGB IX)
- Die Leistungsdauer wird solange gewährt, wie es erforderlich ist. Längstens aber bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
- Trotz Inanspruchnahme des Budgets für Ausbildung haben Menschen mit Behinderung ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in eine WfbM (§220 Abs.3, SGB IX).
Ab dem 1. Januar 2022 sollen auch Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich einer WfbM die Möglichkeit erhalten, ein Budget für Ausbildung in Anspruch zu nehmen.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Budget für Ausbildung fallen ähnlich durchwachsen aus, wie die beim Budget für Arbeit. Beispielsweise wird auch in diesem Zusammenhang bei rechtlichen Begründungen auf die volle Erwerbsminderung Bezug genommen, obwohl sie im Paragraphen zum Budget für Ausbildung nicht benannt wird. Ein Kernproblem ist auch die enge Verbindung zwischen Schulabschluss und Teilhabe am Arbeitsleben. Das Hemmnis für Menschen mit Behinderungen wird besonders deutlich, wenn einem bewusst wird, dass der überwiegende Teil der Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Förderschulen besuchen. Viele der Schulabgänger haben keinen Hauptschulabschluss. Die Bedürfnisse der betroffenen Personen werden damit noch nicht voll entsprochen. Gleichwohl ist das Budget für Ausbildung ein Anfang und kann eine Chance für einen nachhaltigen Verbleib auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten. Insbesondere wenn mögliche Leistungsketten beispielsweise mit dem Budget für Arbeit in Betracht gezogen werden.
Erfahrungen und Handlungsstrategien für ein positiven Verlauf (Gelingensbedingungen) vom Budge für Arbeit können auch beim Budget für Ausbildung helfen. Ebenso können auch die hier eingesetzten Methoden helfen (Sozialraumanalyse, Reallabor etc.). Lesen Sie hierzu mehr im Abschnitt über Gelingensbedingungen.