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Abgeschlossene Modellvorhaben und Projekte zum Budget für Arbeit

Die abgeschlossenen Projekte zum Budget für Arbeiten haben unterschiedlichen Schwerpunkte. Es geht zum einen um die rechtlichen Grundlagen und den Umsetzungsprozess des BTHG, zum anderen um Inklusion in kleinen und mittleren Betrieben. Die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen ist folglich nicht von einem Faktor abhängig und nicht nur über einen Weg zu erzielen. Auch spielen regionale Besonderheiten eine Rolle.

Erfahrungen zum Budget für Arbeit aus vergangenen Projekten

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit zeigen, dass die gesteckten Erwartungen und Ziele noch nicht erfüllt werden. Darüber hinaus lassen sich die einzelnen Fälle nicht nach Schema F abhandeln. Jede Situation einer Person, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen will, ist anders. Ebenso stellen sich der lokale Arbeitsmarkt und die verwaltungsseitigen Unterstützungsstrukturen regional zuweilen höchst unterschiedlich dar.

Doch trotz rechtlicher Herausforderungen und solchen in der verwaltungsseitigen Umsetzung (inklusive Teilhabeplanung) sowie Informationsdefiziten an den verschiedenen Stellen (potentielle Budgetnehmer:innen, Institutionen, WfbM, Arbeitgeber etc.) kann Inklusion auf dem Arbeitsmarkt gelingen. Da stellt sich grundsätzlich eine Frage: Warum funktioniert es in einigen Regionen Deutschlands besser als in anderen? Darüber hinaus befassen sich die Projekte, deren Erkenntnisse sich auf das Budget für Arbeit auswirken, nicht allein mit dem Budget für Arbeit, sondern mit vielen angrenzenden Themenfeldern. Sowohl durch die Erkenntnisse beendeter und laufender Projekte wird schnell deutlich, dass es beim Budget für Arbeit um mehr als nur ein formelles Leistungsangebot zur Teilhabe am Arbeitsleben geht. Es geht um den gesamten Sozialraum einer Person und die damit verbundenen Faktoren. Hierzu zählen rechtliche Grundlagen, Alternativen zur WfbM, ein inklusiver Arbeitsmarkt, Netzwerke etc. Nicht vergessen werden darf dabei, dass es nicht nur um die reine Inhaltsebene geht, sondern auch um die Prozessebene, d.h. was ist das Budget für Arbeit und wie wird es umgesetzt.

Abgeschlossene Vorhaben im Überblick 

Die hier aufgeführten Forschungsprojekte/-vorhaben stehen exemplarisch für abgeschlossene Projekte, die wesentlich zum Erkenntnisstand des Budgets für Arbeit beigetragen haben. Neben einer thematischen Einordnung des Budgets für Arbeit in den Kontext des BTHG und der Rechtsstrukturen werden auch pragmatische Aspekte zur Umsetzung in der Praxis aufgegriffen, z.B. Netzwerke und Kommunikation.

Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts 2021

Theorie und Praxis von Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen

Das interdisziplinäre Projekt konzentrierte sich u.a. auf den Schwerpunkt der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage. Das Bundesteilhabegesetz und die damit einhergehenden Reformprozesse nehmen eine zentrale Rolle ein und werden sozialrechtlich und soziologisch analysiert.

Mit dem Projekt wird das partizipative Monitoring des Rehabilitations- und Teilhaberechts seit 2015 vor dem Hintergrund des BTHG und der damit einhergehenden stufenweisen Reformierung u.a. des SGB IX fortgeführt.

Untersucht werden ...

  • die Umsetzung des BTHG und die Reform des SGB IX.
  • die Umsetzung der einzelnen Reformschritte in das Verwaltungshandeln und die Rehabilitationspraxis.
  • Wirkungen neuer Regelungen in der Praxis.


Kernelemente sind u.a. 

  • Zugänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt,
  • Möglichkeiten behinderungsgerechter Beschäftigungs- und Tätigkeitsbereiche,
  • Entwicklungsmöglichkeiten von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Übergängen Schule --> Ausbildung --> Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, inklusive der Berücksichtigung von WfbM,
  • das Budget für Arbeit als besonderes Förderinstrument.


Mit dem Ziel des Projekts für alle Akteure des Reformprozesses belastbare und für das Gelingen des Reformprozesses wertvolle Informationen und Vorschläge zu erarbeiten, leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag für eine strukturell gut aufgestellte Basis für die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. Entwicklungen aus der UN-BRK, BTHG etc., werden mit realgesellschaftlichen Herausforderungen verbunden und eine realistische Einschätzung getroffen, wie mit Hilfe des Rehabilitations- und Teilhaberechts die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen nachhaltig positiv beeinflusst und letztendlich gelingen kann.

Das Budget für Arbeit als eine spezifische Möglichkeit der Förderung wird entsprechend in seinem Gesamtkontext betrachtet und erfährt im Projekt besondere Aufmerksamkeit indem das BfA als Alternative zur WfbM gesondert betrachtet wird. Erfahren Sie mehr zum Teilprojekt des BfA als Alternative zur WfbM. Ein besonderer Aspekt ist, dass nicht einfach über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert, sondern transparent aufgeklärt wird. Auf diese Weise werden Missverständnisse aufgeklärt und falsche Erwartungsstrukturen aufgebrochen. Bei Beachtung dieser normativen Strukturen und im Projekt dargelegten Ergebnisse können die Beteiligten besser zusammenarbeiten, Enttäuschungen minimiert und eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit generiert werden.

Die Ergebnisse des Projektes, insbesondere über das Budget für Arbeit, sind über die Internetseite der DVfR „Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ im Bereich der Fachbeiträge abrufbar.

Wie sich die Ergebnisse dieser Strukturanalyse in die Gelingensbedingungen als wertvolles Rahmengerüst der normativen Ebene auf Basis praktischer Erfahrungen einbindet, erfahren Sie im Bereich der Gelingensbedingungen auf dieser Internetseite.

Empirische Teilstudie „Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)“

Das Budget für Arbeit kann gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen!

In der differenzierten Studie zum Budget für Arbeit, die im Rahmen des Projektes „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ entstanden ist, wird eines ganz deutlich: Inklusion im Arbeitsleben kann nur gelingen, wenn alle zusammenarbeiten. Budget für Arbeit kann gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen.

Mit der explorativen Studie zur „Umsetzung von §61 SGB IX in Berlin“ wird das Budget für Arbeit gezielt als Alternative zur WfbM und dessen Für und Wider sozialrechtlich und soziologisch betrachtet. Mit dem Fokus auf Berlin erfolgt darüber hinaus eine regionale Feldstudie.

Es werden die Fragen verfolgt:

  • Wer kann das BfA beantragen bzw. ist Leistungsberechtigt?
  • Welche Erfahrungen haben die Beteiligten (Budgetnehmer:innen, Arbeitgeber, Werkstatträte, Beschäftigte in WfbM, Mitarbeiter IFD/IA) bisher gemacht und was denken sie über das BfA?
  • Was ist gut am BfA?
  • Wo gibt es Schwierigkeiten?


Im Projekt werden neben den grundlegenden Zugangsvoraussetzungen für das Budget für Arbeit (Werkstattfähigkeit, Arbeitgeber für sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle) auch Missverständnisse aufgeklärt.


Welche Missverständnisse gibt es?

  • Vor dem Hintergrund, dass Menschen in einer WfbM häufig eine volle Erwerbsminderung haben und vielfach das Budget für Arbeit nur im Kontext mit einer WfbM gedacht wird, kann der Eindruck entstehen, dass für das BfA eine volle Erwerbsminderung Grundvoraussetzung ist. Das ist aber nicht so. Auch Menschen ohne volle Erwerbsminderung können das BfA bekommen, wenn die Werkstattfähigkeit gegeben ist.
  • Personen, die das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen wollen, müssen das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen. Das ist falsch! Entscheidend sind die Werkstattfähigkeit und die Fähigkeit für die in Aussicht stehende Tätigkeit. Wo die Fähigkeiten/berufliche Bildung erworben wurde ist nebensächlich.


Falsche Erwartungen und Vorurteile

  • Die Erwartung, dass nur gering qualifizierte Personen und folglich der Niedriglohnsektor bedient werden, geht von unzureichenden Voraussetzungen aus. Beispielsweise kann bei Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung nicht generell von einem niedrigen Bildungsabschluss ausgegangen werden. Darüber hinaus sind niedrigere Bildungsabschlüsse oft Folge von durch Teilhabeeinschränkung geprägte Bildungsverläufe, die durch eine Beeinträchtigung sei sie nun körperlicher oder psychischer Natur zusätzlich beeinflusst werden kann.


Herstellung von Chancengleichheit

  • Im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben ist das Risiko des Arbeitsplatzverlustes und deren Absicherungsmechanismen zu betrachten. Budgetnehmer:innen des BfA haben bei Arbeitsverlust die Rückkehrmöglichkeit in eine WfbM. Waren sie vorher jedoch nie dort, kann das Gefühl der Rückkehrpflicht entstehen, weil aufgrund des Ausschlusses aus der Arbeitslosenversicherung entsprechende Leistungen nicht wahrgenommen werden. Der Einschluss in die Arbeitslosenversicherung ermöglicht entsprechend eine Befähigung im Umgang mit dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes.


Durch das Projekt werden aber nicht nur formale Möglichkeiten im rechtlichen Sinne gesehen, die durch eine gelungene Aufklärung Missverständnisse aufklärt, Erwartungshaltungen korrigiert und die Inklusion positiv beeinflussen könnten. Es werden in diesem Zusammenhang auch ganz pragmatische Aspekte gesehen.

  • Eine zielgruppenspezifische Informationsvermittlung (barrierefrei). Im Zweifelsfall auch Klarstellung rechtlicher Rahmenbedingen (Transparenz).
  • Ergänzung der Komm-Struktur durch eine Bring-/Geh-Struktur.
  • Enge, partizipative und koordinierte Zusammenarbeit aller Beteiligten.
  • Begleitung und Unterstützung vom Beantragungsverfahren bis zum Arbeitsplatz.
  • Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Vermittlungsstellen für Arbeitsplätze, An-bindung oder Entwicklung entsprechender Stellen (z.B. Arbeitsagenturen etc.).


Für das Budget für Arbeit bedeuten diese Punkte, dass es im Sinne der Bedarfsdeckung zum Einsatz kommt, wenn es die Situation erfordert und dies ganz selbstverständlich für Leistungsberechtigte im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts und für die Beteiligten Institutionen und Arbeitgeber. Es ist Teil der gelebten Förderstruktur und fügt sich harmonisch in die Bedarfs-/Leistungskette ein.

Unternehmens-Netzwerk Inklusion

Inklusion durch Netzwerkstrukturen

Das Projekt wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e.V. durchgeführt und richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen zum Thema Inklusion. Die Anforderungen und Möglichkeiten der Unternehmen stehen im Vordergrund. Zentrale Ansprechpartner für Arbeitgeber beraten aktiv und treten damit als Vermittler auf. Sie wirken auf eine teilhabeförderliche Gestaltung betrieblicher Strukturen und Prozesse. In diesem Rahmen fördern sie auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unterstützungssystemen, wie beispielsweise Integrationsamt und Integrationsfachdienst.

Besondere Themenschwerpunkte sind:

  • Einstellung, Beschäftigung und Prävention
  • Vernetzung mit dem Förder- und Unterstützungssystem
  • Ausbildung
  • Inklusionsgerechte Führung.


Durch diese Schwerpunkte und dem Austausch mit den Arbeitgebern erfahren die Führungskräfte der Unternehmen u.a. auch von Unterstützungsmöglichkeiten wie dem Budget für Arbeit. Das Projekt trägt zur Verbreitung von entsprechenden Informationen bei und erhöht die Chancen Arbeitgeber für nachhaltige Inklusion zu gewinnen. Durch die Sensibilisierung für verschiedene Themen können neue Möglichkeiten gesehen werden. Menschen mit Behinderung können einen für sich passenden Platz in einem Unternehmen finden und die Arbeitgeber neue Möglichkeiten zur Mitarbeitergewinnung.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird das Projekt auch einen Vorschlag für ein dauerhaftes, bundesweites Beratungsnetz für Arbeitgeber zur Inklusion entwickeln. Bisher ist das Projekt in acht Bundesländern aktiv und erreichte über seine Informationsstrukturen über 15.000 Unternehmen.

Dieses Projekt offenbart, dass Inklusion nur gemeinsam und in kommunikativem Austausch gelingen kann. Das Budget für Arbeit als Mittel zur Förderung der Inklusion im allgemeinen Arbeitsmarkt benötigt entsprechend die Gelingensfaktoren Kommunikation und Netzwerkstrukturen. Aus diesem Grund finden sich diese beiden Aspekte auch im Bereich der Gelingensbedingungen. 

Das Budget für Arbeit ist ist jedoch eine nachgeordnete Fördermöglichkeit. Das für eine Tätigkeit erforderliche Wissen können die betroffenen Personen beispielsweise über eine Ausbildugn erlangen. Auch in diesem Rahmen war das Projekt beratend tätig und erfolgreich. 

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Umsetzungsbegleitung BTHG

Wissen als Gelingensfaktor für Inklusion

Mit dem Slogan „Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis“ wird das Thema der Umsetzungsbegleitung BTHG über eine barrierefreie Website, eine Ausstellung und Veranstaltungen zum BTHG präsentiert. Die Informationskampagne richtet sich insbesondere an Träger der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege sowie angrenzende Fachbereiche. Damit geht das Projekt einem wichtigen Gelingensfaktor nach, dem Wissen über das BTHG und der praktischen Umsetzung.

Die im Projekt entstandene Website mit dem BTHG-Kompass als stetig wachsendes Online-Kompendium zum Gesetz ist eine wichtige Informationsplattform für die Inklusionsarbeit. Fachspezifische Fragen werden konkret und fundiert beantwortet. Informationen zu Hinter-grund, Intention und Regelungsinhalten des BTHG werden anschaulich beschrieben. Informationen zum Budget für Arbeitet werden beispielsweise direkt im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben dargestellt.

Aufgrund der breiten und ansprechenden Informationsvermittlung bildet das Projekt mit seinen Medien (Website, Webinaren etc.) eine wichtige Basis für den Informationstand zum BTHG nicht nur für Träger der Eingliederungshilfe, sondern auch für alle anderen Stellen und Personen, die sich für das Thema interessieren. Für die Teilhabe am Arbeitsleben werden neben dem Budget für Arbeit auch die anderen Leistungen aufgegriffen (Budget für Ausbildung, andere Leistungsanbieter).

Im Zusammenhang mit der beruflichen Inklusion und dem Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit dem BfA wird beispielsweisen neben der Frage der Zugangsvoraussetzung auch der Frage nach der Rententhematik oder der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen nachgegangen.

Je höher der Informationsgrad bei Trägern der Eingliederungshilfe und Menschen mit Behin-derungen ist, desto wahrscheinlicher ist ein positiver Verlauf auf dem Weg zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Neben dem eigentlichen Informationsstand verbessert sich zusätzlich auch die Effektivität und Effizienz des Prozesses. Wissen über das BTHG und speziell das Wissen für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zeichnet sich als mehrschichtigen Gelingensfak-tor aus.

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