Das BFW Bad Wildbad kann im Reallabor Bad Wildbad durch Anerkennung als Anderer Leistungsanbieter sein Wissen und seine Kernkompetenzen einem größeren Personenkreis anbieten.
Mit Blick auf die neu geschaffene Fördermöglichkeit durch das Budget für Ausbildung kann insbesondere auf Erfahrungen in der Eröffnung von beruflichen Perspektiven für Menschen mit behinderungsbedingten Einschränkungen zurückgegriffen werden, die einer anerkannten Ausbildung nicht gewachsen sind.
Mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg und dem Regionalen Einkaufszentrum der BA Südwest wurde die Antragstellung als Anderer Leistungsanbieter detaillierter besprochen. Das geplante Angebot umfasst den Berufsbildungsbereich unter Berücksichtigung der durch das Teilhabestärkungsgesetz gestärkten Möglichkeit der betrieblichen Durchführung.
In einem weiteren Gespräch mit der Verantwortlichen für den Bereich der Beruflichen Rehabilitation in der Regionaldirektion Baden-Württemberg wurde das Vorhaben des Angebots von bis zu zwei Plätzen im Rahmen des Budgets für Ausbildung weiter ausgeformt. Ein Ergebnis der Onlinediskussion ist der mangelnde Informationsstand über die Möglichkeiten der Ausbildung in den sog. Sonderregelungen nach 66 BBiG. Wesentlich bei einer Entscheidung für das Budget für Ausbildung dürfte auch das Wissen um die Regelungen zu dem möglichen Nachteilsausgleich während der Ausbildung und bei den Prüfungen sein.
Eine weitere erhebliche Hürde ist die Verfügbarkeit von Berufsschulen, die eine den besonderen Anforderungen der Budgetnehmenden angemessene Beschulung sichern können. Die konzeptionelle Idee ist, dass unter der Voraussetzung, dass keine Berufsschulpflicht mehr besteht, die Lernumgebung des BFW Bad Wildbad die Ausbildung zur Fachkraft im Büromanagement in einem flexiblen Zeitrahmen ermöglichen kann.