Übergänge mit dem Budget für Arbeit gestalten heißt, gemeinsam Handeln
Mit Hilfe einer Netzwerkanalyse können bestehende und fehlende Kontakte im eigenen Handlungsraum (Sozialraum) identifiziert werden. Beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt lassen sich Netzwerkpartner und die Netzwerkstruktur unterschiedlich kategorisieren. Mit Blick auf das Budget für Arbeit gibt es beispielsweise Netzwerkpartner, die zwingend erforderlich sind (Träger der Eingliederungshilfe und Arbeitgeber) und solche, die optional je nach Bedarf benötigt werden. Je nach Darstellung des Sozialraumes lassen sich die Netzwerkpartner auch hinsichtlich der Entfernung unterscheiden. Familienangehörige zählen in der Regel in den Nahbereich während Behörden und andere öffentliche Stelle eher als entferntere Netzwerkpartner wahrgenommen werden. In gleicher Weise können auch eigene Fähigkeiten und Kompetenzen hinsichtlich einer Wunschtätigkeit auf dem Arbeitsmarkt kategorisieren. Passen Können und Wollen direkt zusammen, ist der Weg kürzer, als wenn ein gewisses Können erst für eine Tätigkeit aufgebaut werden muss (z.B. über das Budget für Ausbildung). Ist dagegen das Wollen nicht in ausreichendem Maße vorhanden, bedarf es anderer Hilfsstrukturen. Beispielsweise kann über spezifische Maßnahmen (“Schichtwechsel”, Praktikum etc.) Interesse für eine Tätigkeit geweckt werden.
Ein großer Vorteil bei der Betrachtung eines Netzwerkes liegt in seiner Beschaffenheit. Haben Menschen mit Behinderungen für sich den Entschluss gefasst auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterzukommen, ist es wichtig sich auf dem Weg wie bei einer Reise vorzubereiten. Unverhofft kann es zu Hindernissen kommen, die bewältigt werden müssen. Der Netzwerkgedanke in Verbindung mit einer Sozialraumorientierung verhindert, dass das Ziel aus den Augen verloren wird. Mit der geeigneten Unterstützung, z.B. durch Anleitung und Begleitung können schwierige Situation gemeistert werden. Beim linearen Ansatz kann sich dagegen schnell Frust aufbauen, weil die einzelnen Schritte zum Ziel hintereinander abgearbeitet werden und Hindernisse so lange bearbeitet werden bis sie gelöst sind oder frustriert aufgegeben wird, anstatt sie zu umgehen.
Welche Netzwerkpartner werden für das Budget für Arbeit benötigt?
Zwingend erforderlich sind Kontakte zu Arbeitgebern und den Trägern der Eingliederunggshilfe (Antragsverfahren). Abhängig davon, ob für den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. für eine konkrete Tätigkeit das erforderliche Wissen, die Leistungsfähigkeit, vorliegt, sind andere Partner im Vorfeld einzubeziehen. Hierbei kann es ganz grundlegend um die berufliche Perspektivbildung als auch um die dafür erforderlichen Fähigkeiten gehen. WfbM, andere Leistungsanbieter etc. sind hilfreiche Netzwaerkpartner.
Entscheidende Aspekte bei einem Netzwerk sind eindeutige Ansprechpartner für konkrete Themen und eine gute Kommunikation untereinander. Vor dem Hintergrund, dass eine zu unterstützende Person nicht zwingend alle relevanten Stellen kennt oder der Verwaltungsprozess nicht verständlich sein sollte, spielen zentrale "Kümmerer" eine große Rolle. Menschen mit Behinderung können beispielsweise durch einen Integrationscoach oder zentrale Kontaktstellen begleitet werden. Welche und wie viele Netzwerkpartner in einem konkreten Fall benötigt werden, bestimmt der Bedarf der direkt betroffenen Personen und Institutionen. Alle Beteiligten müssen aber gemeinsam das Ziel der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung haben und dieses Ziel gemeinsam verfolgen. Welche einzelnen Schritte wann wie umzusetzen sind, dabei hilft beispielsweise eine Sozialraumanalyse. Diese beinhaltet auch die Abklärung der relavanten Informationen zu möglichen Fördermöglichkeiten (Antragsverfahren, Formulare, einzureichende Dokumente etc.) auf dem Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, beispielsweise mit dem Budget für Arbeit. Nicht umsonst kommt dem im SGB IX verankerten Teilhabe- und Gesamtplanverfahren mit ihrer Steuerungsfunktion eine hohe Bedeutung zu.
Mögliche Netzwerkpartner:
- Mensch mit Behinderung
- (potentielle) Arbeitgeber
- Eingliederungshilfeträger
- Integrationsamt
- ergänzend unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
- einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
- WfbM
- andere Leistungsanbieter
- Integrationscoach
- etc.