Institutionelle Einbindung als Gelingensfaktor für Inklusion
Institutionen und deren Berücksichtigung für das Budget für Arbeit haben einen grundlegenden Einfluss auf das Gelingen. Denn folgt man der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung, so versteht man hierunter nicht allein die öffentlichen oder staatliche Einrichtungen oder Organisationen, sondern auch beispielsweise das Grundgesetz. Folglich gehören zu den Institutionen sowohl die Träger für die Eingliederungshilfe als auch jene Institution, die maßgeblich und verbindlich unser Verhalten regelt und die Grundlage unseres Rechtssystems ist (vgl. Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung).
Der rechtliche Rahmen für das Budget für Arbeit ist bereits in einem separaten Abschnitt auf dieser Website beschrieben, so dass es an dieser Stelle vornehmlich um die materiellen Institutionen geht. Ohne diese kann es kein Budget für Arbeit geben, weil bei den zuständigen Institutionen bzw. Trägern der Eingliederungshilfe der Antrag für das Budget für Arbeit gestellt und durch diese genehmigt oder abgelehnt wird. Entsprechend ist es wichtig, dass die jeweiligen Kontaktstellen bekannt sind (siehe Länderspezifische Regelungen) und was, wann wie bei wem für den Antrag zum Budget für Arbeit abgegeben werden muss.
Weitere Akteure sind beispielsweise der Integrationsfachdienst. Bei der Anleitung und Begleitung sind sie häufig involviert. Allerdings kann die Anleitung und Begleitung auch durch eine andere Stelle erfolgen, beispielsweise durch eine WfbM.
Im Rahmen der Wirkungsprognose zum BTHG wird bezüglich des Budgets für Arbeit beispielsweise darauf hingewiesen, dass eine Begleitung nur während der Einarbeitungsphase und nur durch eine Stelle zu kurz greife. Und auch die Frequenz der Unterstützung müsse auf den individuellen Fall angemessen gewählt werden.
Trotz dieser Verbesserungsvorschläge sehen die Mehrzahl befragter Träger, Leistungserbringer und Selbstvertretungsorganisationen das Budget für Arbeit als ein geeignetes Instrument zur Stärkung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen an.