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Von der Unterstützten Beschäftigung ins Budget für Arbeit

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung kann Menschen helfen, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen und zu erhalten – unabhängig von ihren Beeinträchtigungen. Anbieter:innen der Unterstützten Beschäftigung können Integrationsfachdienste, Bildungsträger oder auch Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sein. Der Anbieter unterstützt dann den oder die Teilnehmer:in durch Dienstleistungen wie Beratung und Unterstützung im Arbeitsleben. Dazu gehört beispielsweise Hilfe bei der Bewerbung für einen Job oder die Ausbildungsvorbereitung. Darüber hinaus kann sich Unterstützte Beschäftigung auch auf Anpassungen des Arbeitsplatzes und/oder des Arbeitsablaufs beziehen.
Aus einer Unterstützten Beschäftigung heraus, lässt sich auch das BfA in Anspruch nehmen. Durch Kontakte zu Fachkräften für soziale Dienste und/oder Berater:innen für berufliche Entwicklung haben die potentiellen Budgetnehmenden bereits entsprechende Fertigkeiten erlernt und Werkzeuge an die Hand bekommen, um sich für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu qualifizieren.

Unterstützte Beschäftigung: Idealer Wegbereiter ins BfA

Unterstützte Beschäftigung ist eine individuelle Unterstützung für behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ziel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierbei wird der Grundsatz verfolgt: "Erst platzieren, dann qualifizieren". Dieser Grundsatz basiert auf zwei Säulen:

  • Individuelle betriebliche Qualifizierung (sozialversichert) begleitet durch einen Jobcoach. Diese Phase kann 2 Jahre dauern, in Ausnahmen auch 3 Jahre. 
  • Bei Erlangung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und gleichzeitigem individuellen Unterstützungsbedarf erolgt eine Berufsbegleitung. Die Dauer richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen aus und ist zeitlich nicht beschränkt. 

Die Agentur für Arbeit entscheidet, wer für Unterstützte Beschäftigung in Frage kommt. Mit der Auswahl startet dann auch die individuelle Beratung:

  • Welche Tätigkeit wäre geeignet?
  • Welche Fertigkeiten besitzt der/die Teilnehmende?
  • Welche beruflichen Erfahrungen sind bereits vorhanden?

Diese Fragen sind es auch, die sich potentielle Budgetnehmende vor dem Antritt einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit stellen sollten. Wie bei der Unterstützten Beschäftigung gilt es auch bei der Inanspruchnahme des BfA vorab zu recherchieren, welche Unternehmen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt individuell in Frage kämen.

Eine der größten Stärken der unterstützten Beschäftigung ist die individuelle Begleitung, die sie den Menschen mit Behinderungen bietet, indem sie die jeweiligen Bedürfnisse und Fähigkeiten in den Blick nimmt und fördert. Aufgrund der besonderen Kenntnis und Wertschätzung der Befähigungen und Talente, lässt sich dementsprechend auch eine ideale Passung zwischen einem potentiellen Budgetnehmenden und einem Arbeitgeber herstellen.

Insgesamt bietet die unterstützte Beschäftigung eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, ihr Potenzial auszuschöpfen und sich in einem Arbeitsumfeld zu engagieren, während Arbeitgeber von ihren Fähigkeiten profitieren können. Potentielle Budgetnehmende, die aus einer unterstützten Beschäftigung heraus ein BfA in Anspruch nehmen, können durch ihre erworbenen Kompetenzen bereits auf ein größeres Selbstvertrauen in ihre beruflichen Fähigkeiten aufbauen. Ein weiterer Vorteil der unterstützten Beschäftigung ist die Möglichkeit für potentielle Arbeitgeber, von den Fähigkeiten und Talenten der Menschen mit Behinderungen zu profitieren. 

Der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. setzt sich für unterstützte Beschäftigung in Deutschland ein. 

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